Verordnung einer logopädischen Therapie

Die logopädische Behandlung wird von allen Krankenkassen übernommen!

 

Wir behandeln Versicherte aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Berufsgenossenschaften.

 

Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung, diese erhalten Sie z.B. von Ihrem  Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Allgemeinmediziner / Hausarzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Zahnarzt.
 

In der Regel findet die logopädische Behandlung ein bis zweimal wöchentlich statt. Je nach Störungsbild dauert eine Behandlungs- einheit 30, 45 oder 60 Minuten. Die Inhalte der Therapie werden  gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch besprochen.
 

Wir führen Hausbesuche nach ärztlicher Verordnung durch.